Im reformierten Informatikstudiengang ist laut geltender Prüfungsordnung im Pflichtmodul INF-02-16-V-2 keine Prüfung vorgesehen. Das Modul wird abgeschlossen durch erfolgreiche Teilnahme an den Übungen (in Form einer Studienleistung).
Nach Rücksprache mit dem Prüfungsamt: bitte melden Sie sich im QIS nicht von der Prüfung 60216 ab. Im System ist zwar weiterhin der Klausurtermin eingetragen, dieser hat jedoch keine Relevanz für Studierende im reformierten Informatikstudiengang. Im QIS wird dann lediglich die erfolgreiche Teilnahme an der Übung eingetragen (ohne Note).
WICHTIG: Studierende, die bereits vor dem WS 2018/19 eingeschrieben waren und nicht in den reformierten Studiengang gewechselt haben, müssen laut der für sie geltenden alten Prüfungsordnung im Modul INF-00-16-V-2 zusätzlich erfolgreich an der Klausur teilnehmen (Studienleistung + Prüfungsleistung).